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Im Odeon (heute Sitz des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren) tragt der Deutsche Juristentag. In der Plenarversammlung geht es auch um den – aus heutiger Sicht historischen Antrag von Karl Heinrich Ulrichs, „daß angeborne Liebe zu Personen männlichen Geschlechts nur unter denselben Voraussetzungen zu strafen sei, unter welchen Liebe zu Personen des weiblichen gestraft wird; daß sie also straflos bleibe, solange weder Rechte verletzt werden (durch Anwendung oder Androhung von Zwang, durch Missbrauch unmannbarer [unerwachsener] Personen, bewußtloser etc.) noch öffentliches Ärgernis erregt wird.“
Der Antrag wurde von der Leitung des Juristentages unterdrückt und nicht zur Beratung zugelassen, weil er, wie es im offiziellen Protokoll heißt, „wenn er hier nur zur Verlesung kommen würde, die tiefste Indignation bei allen Anwesenden erregen müßte, weil er im schroffsten Widerspruch nicht blos mit der positiven Gesetzgebung, sondern auch mit dem natürlichen Schamgefühl des Menschen steht.“ Ulrichs schildert den Verlauf der turbulenten Sitzung, berichtet von Zustimmung und Ablehnung, von Unverständnis und Staunen.
Wolfram Setz (Hrsg.): Karl Heinrich Ulrichs. München, 29. August 1867. 20 Seiten, München o.J., ISBN 978-3-935227-01-9
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