Am 3. Mai wurde in der KZ-Gedenkstätte im Surtal (Landkreis Traunstein) den Opfern des Massakers vom 3. Mai 1945 gedacht, bei dem 61 Häftlinge von den SS-Wachmännern erschossen wurden. Zu diesem Anlass hielt unser Vorstands- und Gründungsmitglied sowie ehemaliger Archivar der KZ-Gedenkstätte Dachau Albert Knoll eine Rede.
Er machte darin auf das Schicksal homosexueller NS-Verfolgter aufmerksam und schilderte die Biografien mehrerer schwuler Männer aus Traunstein und Umgebung, die in Konzentrationslagern infaftiert waren. Die Rede lässt sich hier nachlesen.
Gedenkrede Surberg, 03.05.2026
Ich danke für die Einladung zum diesjährigen Gedenken an die Opfer des Todesmarsches der Flossenbürg-Häftlinge, die in Surberg ermordet wurden. Die Gedenkfeier widmet sich in diesem Jahr dem Thema „Verfolgung von queeren Menschen im Nationalsozialismus“.
Gedenkakte finden nicht nur in den großen Gedenkstätte Dachau und Flossenbürg statt, sie erinnern an vielen Orten an die Gräuel des NS-Staates, die über das gesamte Land verbreitet waren. Auch in München finden solche dezentralen Gedenkfeiern statt. Das Gedenken an die schwulen und lesbischen NS-Opfer wurde vom Forum Queeres Archiv München – für das ich hier stellvertretend spreche – initiiert. In jedem Jahr am 20. Oktober werden bei einer Veranstaltung, die es seit 2009 gibt, die Menschen geehrt, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt und ermordet wurden.
Homosexuelle Menschen – Schwule, Lesben, Transpersonen und die ganze queere Community – wollen Schutz, Respekt, Anerkennung. Der Umgang mit ihnen, die Rechte und Freiheiten, die ihnen zugestanden werden, sind ein Indikator für demokratische, liberale, offene politische Systeme. Wir erleben derzeit Zeiten des roll back, Freiheitsrechte scheinen überall in Gefahr zu sein und die Gruppe, die das mit am stärksten spürt, ist die Gruppe der queeren Menschen. Transphobie, Homophobie und Antisemitismus gehen Hand in Hand, wenn sich der Diskurs verschiebt, wenn Hass in einer Weise (bislang) ungestraft verbreitet werden kann, wie wir es von Jahrzehnten nicht für möglich hielten und wenn gewaltsame, autoritäre Regime durch Wahlen und Manipulation an die Macht kommen, die diese Entwicklung sogar befördern. Ich stehe hier, weil ich warnen möchte; ich stehe hier als ein Vertreter der queeren Community, die sich nicht mehr verstecken will, die protestiert, weil sie mehr und mehr ihre Rechte in Gefahr sieht.
Lassen Sie uns einen Blick zurück werfen.
Homosexuelle Männer und Frauen waren seit Jahrhunderten gesellschaftlich geächtet, von Kirche und Staat verfolgt und mit drastischen Strafen bedroht worden. Die Liebe zwischen zwei Partnern gleichen Geschlechts wurde bis in die Neuzeit mit der Todesstrafe geahndet, eine Liebe, die keinen Namen haben durfte und stumme Sünde oder Sodomie genannt wurde. 1871 wurde der Paragraf 175 in das Strafgesetz des Deutschen Reichs eingeführt. Sexualität unter Männern – gleich welchen Alters und auch bei völliger Einvernehmlichkeit – war von da ab unter Strafe gestellt, lesbische Frauen blieben vor Strafverfolgung verschont, nicht aber vor gesellschaftlicher Ausgrenzung. Der Paragraf 175 war der einzige Paragraf des deutschen Strafrechts, der auch Taten verfolgte, bei denen es keine Geschädigten gab.
Die Hoffnung, dass mit der Revolution im Jahr 1919 die erste demokratische Republik auf deutschem Boden Freiheit für die Homosexuellen bringen könnte, zerschlug sich. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten waren Homosexuelle einer noch stärkeren Verfolgung ausgesetzt. Binnen kurzem brach das gesamte Netzwerk schwulen und lesbischen Lebens im Deutschen Reich zusammen: Bars wurden geschlossen, Vereine aufgelöst, Treffpunkte gerieten unter die verschärfte Kontrolle der Sittenpolizei und der Gestapo. Nachbarn, Arbeitskollegen, Freunde und Familienmitglieder fühlten sich in ihren ohnehin schon gehegten Vorurteilen bestätigt, sie bespitzelten homosexuelle Kontakte und meldeten sie der Polizei. Denunziationen waren an der Tagesordnung und unterstützten die Arbeit der Staatsgewalt.
Die Verschärfung des Strafrechts im Jahr 1935 erleichterte es der Polizei und Justiz, Homosexuelle zu verfolgen, anzuklagen und zu verurteilen. Ziel des nationalsozialistischen Staates war es, die Bevölkerungszahl erheblich zu erhöhen und zum anderen einen idealen nationalsozialistischen Menschen heranzuzüchten. Beiden Vorstellungen wurden homosexuelle Männer nicht gerecht. Das war Grund genug, sie zu Feinden des Staates zu erklären, die, Zitat „als bevölkerungspolitische Blindgänger“ den Niedergang des Deutschen Reiches vorantreiben würden.
Millionen schwule Männer setzten sich, wenn sie sich sexuell betätigten, nicht nur dem Vorwurf der „widernatürlichen Unzucht“ aus – also einer individuell begangenen Straftat, sondern ihr Begehren wurde nun zusätzlich als staatsgefährdendes Verhalten von der Gestapo beobachtet. Ihnen drohten Freiheitsstrafen im Gefängnis oder Zuchthaus, KZ und Tod. Brutale, machtbewusste Nazis, wie der Münchner Gauleiter Adolf Wagner, trieben die Verfolgung rigoros voran, denn sie konnten sich als besonders eifrige Nationalsozialisten profilieren, weil niemand sie daran hinderte.
Die erste antihomosexuelle Großrazzia im Deutschen Reich fand auf Veranlassung des Gauleiters in der Nacht vom 20. auf den 21. Oktober 1934 in ganz Bayern statt. Eine Hundertschaft der Polizei stürmte in den Großstädten die Klappen und Parks, die als einschlägige Treffpunkte galten. Sie brachte alle Männer, die sich dort befanden, ins Polizeipräsidium zum Verhör. Dort wurden sie stundenlang verhört, eingeschüchtert und geschlagen. Polizei und SS wurden geschult, dass die Schwulen Staatsfeinde wären und jede ihrer Regungen mit besonderer Härte verfolgt werden müsse. So wurden auch die Festgenommenen behandelt. Vorbestrafte wurden sofort in das KZ Dachau überstellt.
Für Gauleiter Adolf Wagner war die Aktion trotzdem eine Enttäuschung. Er glaubte, dass er nun Hunderte oder Tausende von Intellektuellen verhaften könnte, die einer liberalen Boheme anhingen, weil er davon ausging, die Homosexuellen ausschließlich in diesem Milieu vorfinden zu können.
Das Beispiel von Max Ursprung zeigt, dass genau das Gegenteil der Fall war. Homosexuelle Männer aus der Arbeiterschicht hatten so gut wie keine privaten Rückzugsmöglichkeiten und waren auf öffentliche Räume angewiesen, wenn sie Partner kennenlernen wollten. Das wurde ihm Verhängnis.
Max Ursprung wurde am 09.09.1886 in Traunstein geboren. Er wurde am 30.04.1933 im Münchner Gefängnis Am Neudeck inhaftiert und am 12.10.1942 im Konzentrationslager Stutthof ermordet.
Wer war dieser Max Ursprung?
Nur wenige Lebensdaten bleiben, die an Max Ursprung erinnern. Nicht einmal ein Foto ist von ihm geblieben. Was wir von Ihm wissen, stammt aus den Meldekarten der Gemeinden und aus den Unterlagen der Täter. Er war Sohn des Glasermeisters Eduard Ursprung und dessen Ehefrau Marie. Von Beruf war er Spengler. Max Ursprung hatte eine zwei Jahre ältere Schwester Anna, die später in München lebte und 1976 verstarb. Max Ursprung zog ebenfalls nach München, wechselte sehr häufig seine Unterkunft, und bezog als Untermieter oft nur für wenige Tage oder Wochen sein Quartier.
Max Ursprung ist in seinem Leben häufiger in Konflikt mit dem Gesetz geraten. Vermerkt wurden im wesentlichen sogenannte Sittlichkeitsverbrechen, Betteln und Waffenbesitz. Nach den Meldeunterlagen war er mehrfach inhaftiert, so etwa in den Haftanstalten Neudeck, Straubing oder Amberg. Gerichts- oder Prozessakten sind nicht erhalten geblieben. Die Karteikarte des KZ Flossenbürg hält fest, dass er aufgrund seiner Vorstrafen insgesamt zu 5 Jahren Zuchthaus und 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden war.
Hinweise, welcher Art die Sittlichkeitsverbrechen waren, geben Einträge auf der Einwohnermeldekarte. Dort ist vermerkt, dass Max Ursprung sich wegen seiner Homosexualität regelmäßig bei der Polizei melden musste.
Vermutlich aufgrund seiner verschiedenen Vorstrafen ordnete die Münchener Kriminalpolizei am 13. August 1938 die sogenannte „Schutzhaft“ an und wies Max Ursprung direkt nach seiner Haft in Neudeck am 14. September 1938 in das Konzentrationslager Dachau ein. Im Denken der Nationalsozialisten war Max Ursprung als mehrfach Vorbestrafter ein Berufsverbrecher. Im Eingangsbuch des Lagers ist vermerkt, dass der „Häftling 7062 Ursprung“ der Baracke 1 / Stube 5 zugewiesen wurde. In den Unterlagen der verschiedenen Konzentrationslager, in denen er inhaftiert war, wird er als „V.H.“ oder „PSV“ geführt. Diese Abkürzungen standen in der Sprache der Konzentrationslagerverwaltung für „Vorbeugehaft“ und „polizeiliche Sicherheitsverwahrung“. Er musste den grünen Winkel auf der Häftlingskleidung tragen.
Max Ursprung war nur sehr kurz in Dachau, da er bereits am 3. Oktober 1938 weiter in das Konzentrationslager Flossenbürg überstellt wurde. Von Flossenbürg kam er am 5. Juli 1942 in das Konzentrationslager Stutthof, nahe Danzig, wo er als Häftling 14913 ab dem 8. Juli 1942 inhaftiert war. Die Überstellungsliste des Konzentrationslagers Flossenbürg klingt wie eine Bestellliste, mit dem das Lager Stutthof Häftlinge bestimmter Berufskategorien angefordert hatte, da die Liste nach „Handwerksberufen“ sortiert war, darunter auch der Spengler Max Ursprung.
Völlig entkräftet starb Max Ursprung am 12. Oktober 1942 im Konzentrationslager Stutthof. Der Lagerarzt von Stutthof hielt als Todesursache fest: „Schwächlicher, alter Mann“, der an „Herz- und Altersschwäche“ verstorben sei. Max Ursprung war zu diesem Zeitpunkt gerade einmal 56 Jahre alt. An seiner letzten Wohnadresse in der Münchner Dreimühlenstraße 28 wurde am 12. Juli 2019 ein Erinnerungszeichen gesetzt.
Durch meine Recherchen stieß ich auf weitere Häftlinge des KZ Dachau, die einen homosexuellen Verfolgungshintergrund hatten. Ich konnte bislang 700 Namen finden. Viele von ihnen, wie Max Ursprung, trugen nicht den rosa Winkel, sondern den grünen, roten oder eine andere Winkelfarbe. Mehr als 300 überlebten die NS-Zeit nicht. Unter den 700 Namen fand ich 5, die aus Traunstein oder dem Landkreis stammten oder hier inhaftiert waren. Da waren z.B. Leonhard Häusl und Michael Koller – der eine aus Piesenhausen bei Marquartstein, der andere aus Grassau, beide Jahrgang 1913, die beide am 6. Mai 1936, also mit 23 Jahren, in das KZ Dachau gebracht wurden, der eine mit der Häftlingsnummer 9542, der andere mit der 9543. Beide waren in Baracke 7, Stube 5 untergebracht – die war zu dieser Zeit offenbar für Homosexuelle reserviert. Der eine wurde noch im Herbst 1936 wieder entlassen, der andere ein halbes Jahr später. Vielleicht waren sie befreundet, vielleicht ein Liebespaar – wir wissen es nicht. Aber es gibt einen Polizeiakt – und das ist eine große Ausnahme, dass ein solches Dokument erhalten geblieben ist – aus dem hervorgeht, dass beide im Kontakt mit einem britischen Staatsbürger standen, der in Oberbayern einen schwulen Freundeskreis aufgebaut hatte. Es ist nicht vermerkt, was ihnen konkret vorgeworfen wurde, aber aus der Akte wird deutlich, dass die Polizei ihren Erfolg, ein sog. homosexuelles Netzwerk zerschlagen zu haben, feierte. Was mit Häusl und Koller später geschah, ist nicht bekannt.
Ein Jahr später wurde der aus Traunstein stammende Friedrich Iblacker nach Dachau gebracht. Er war im Jahr 1900 geboren, war Kaufmann von Beruf und bereits nach München übergesiedelt. Von seinem Fall ist noch weniger bekannt. Nach 3 Monaten KZ-Haft kam er Ende 1937 aus Dachau frei, aber es ist vermerkt, dass er „überstellt“ wurde – wohin ist nicht angegeben.
Im KZ quälte die SS die homosexuellen Gefangenen durch harte Strafen, kräftezehrende Arbeit, reduzierte Essensrationen und strenge Überwachung. Ihr Ziel war zunächst, Homosexuelle zu disziplinieren und sie umzupolen. Lagerärzte verfolgten das Ziel, mit medizinischen Experimenten Schwule zu Heteros zu machen, sie wurden als Hormon-Versuchskaninchen missbraucht und schließlich zur Kastration gezwungen.
Im Laufe der 12 Jahre des Terrors gerieten etwa 70.000 Männer in die Fänge der Justiz und wurden nach § 175 verurteilt, circa 7.000 wurden per Schutzhaftbefehl ins KZ gebracht, wo die Lager-SS sie zumeist mit dem rosa Winkel an der Kleidung an den Pranger stellte. Max Ursprung trug den grünen Winkel. Mehr als 60% der Rosa-Winkel-Häftlinge überlebten die KZ-Haft nicht.
300 dieser Toten waren im KZ Dachau inhaftiert. Einer von ihnen war Max Ursprung.
Die mit dem Leben davongekommen waren, mussten feststellen, dass sich nach dem Krieg und dem Ende des Faschismus nichts verändert hatte. Homosexuelle Überlebende der Gefängnisse waren nach der Befreiung oft noch lange Jahre weiterhin im Gefängnis. Der Paragraf 175 blieb bestehen und zwar in der von den Nationalsozialisten verschärften Form und die Verfolgungsmaschinerie lief weiter. Dieselben Beamten der Polizei und Justiz, die bereits während der NS-Zeit Homosexuelle verfolgt und abgeurteilt hatten, brachten in den 1950er Jahren jährlich mehr als 5000 Männer hinter Gitter. So stand 1962 in einem Gesetzesentwurf: „… die Rechtsordnung hat gegenüber der männlichen Sexualität die Aufgabe, durch die sittenbildende Kraft des Strafrechts einen Damm gegen die Ausbreitung eines lasterhaften Treibens zu errichten, das, wenn es um sich griffe, eine schwere Gefahr für eine gesunde und natürliche Lebensordnung im Volke bedeuten würde.“ Begriffe wie „natürliche Lebensordnung“ werden heute wieder von der neuen rechten Bewegung aufgegriffen. Wir müssen uns vor einem roll back in Acht nehmen.
Der Paragraf 175 bestand weiterhin und die Polizei verfolgte „Widernatürliche Unzucht“ zwischen Männern bis 1969 – es herrschte ein Totalverbot der Sexualität zwischen Männern. Vor mehr als 50 Jahren wurde einvernehmlicher Sex zwischen Männern straffrei gestellt, jedoch ein verschärfter Jugendschutz eingeführt.
NS-Verfolgte mit dem rosa Winkel waren nicht als Verfolgte anerkannt und von der Entschädigung ausgeschlossen. Noch lange Jahre nach Kriegsende wagte es keiner der Überlebenden, seine Geschichte zu erzählen, geschweige denn an die Öffentlichkeit zu gehen. Es gab nur noch wenige Betroffene, die im Juni 1994 mit dem Inkrafttreten des 29. Strafrechtsänderungsgesetzes die vollständige Aufhebung des § 175 erleben durften und die sich schließlich im Juli 2002 über die pauschale Aufhebung der NS-Unrechtsurteile durch den Bundestag freuen konnten. Erst im März 2017 erfolgte die Zusicherung der Entschädigung für noch lebende Verurteilte nach § 175 durch das Bundeskabinett und wenige Monate später wurden nun auch die Nachkriegsverfolgten rehabilitiert und erhielten eine Entschädigung.
1985, vor über 40 Jahren, bemerkten Vertreter der Schwulen- und Lesbengruppen aus München, dass in der KZ-Gedenkstätte Dachau jegliche Erinnerung an die verfolgten Homosexuellen fehlt. Sie schritten zur Tat und stifteten einen Gedenkstein aus Marmor in Form eines Rosa Winkels mit der Aufschrift „Totgeschlagen – Totgeschwiegen“. Als sie versuchten, den Stein im Museum aufstellen zu lassen, dort wo die Erinnerung an viele andere Verfolgtengruppen wachgehalten wird, wurde ihnen das verweigert. Der Internationale Verband der politisch Verfolgten argumentierte, dass nur die, die Widerstand geleistet hatten oder aus rassischen oder religiösen Gründen verfolgt wurden, würdig genug sind, in das Museum aufgenommen zu werden. Es sollte noch viele Jahre dauern die mit lautstarken Protesten begleitet waren, bis endlich ein Umdenken stattfand und der Stein 1995 im Museum der Gedenkstätte installiert wurde. Lernprozesse dauern manchmal sehr lange, sei es in der Kirche oder in der Politik. Der offen schwul auftretende Dominik Krause, der dieser Tage zum Münchner Oberbürgermeister gewählt wurde, wäre von 90 Jahren im Gefängnis und womöglich im KZ gelandet.
Ein letzter Satz: es geht beim Respekt, den die queere Community einfordert, vor allem um das Wahrgenommen-Werden. Deshalb ist es so wichtig, dass die Community aus Schwulen, Lesben und Transpersonen offensiv und laut auftritt – und das kann sie am besten bei dem einmal jährlich stattfindenden Christopher Street Day (CSD), den ich 2024, als er zum ersten Mal stattfand, miterleben durfte.
